Thema: [Info]Familiengesetz So Aug 10, 2014 11:55 am
Zitat :
(1) Oberhaupt der Dynastie Savira d'Castillo ist Ravirr
(1.1.) Bei Tod des Familienoberhauptes, entscheiden die Mitglieder der Dynastie durch Mehrheitsbeschluss innerhalb einer Woche über das neue Oberhaupt.
(2) Die Aufnahme in die Dynastie Savira d'Castillo erfolgt mittels Abstimmung. Hier gilt Mehrheitsbeschluss. Abstimmungsberechtigt sind sämtliche Mitglieder der Dynastie.
(3) Das Verlassen der Dynastie auf eigenen Wunsch unterliegt keinen separaten Regelungen. Jedes Dynastiemitglied darf zu jeder Zeit die Dynastie verlassen – dies ist dem Dynastieoberhaupt mindestens eine Woche vor Verlassen der Dynastie mitzuteilen.
(4) Verbannungen unterliegen dem Mehrheitsbeschluss der Dynastiemitglieder. Einen Antrag auf Verbannung kann jederzeit von jedem Familienmitglied unter Angaben von Gründen an das Dynastieoberhaupt gestellt werden.
(5) Bei Todesfall eines Dynastiemitgliedes gelten die Erbregelungen, die das Mitglied in seinem Testament bestimmt hat.
(5.1.) Sollten hierzu keine Regelungen im Testament getroffen worden sein, fallen sämtliche Lehen/Titel in die Verwaltung des Dynastieoberhauptes, welches die Vererbung jener im eigenen Ermessen regelt.
(5.2.) Gegen die vom Dynastieoberhaupt getroffene Entscheidung hinsichtlich der in Regelungen in (5.1.), können die Dynastiemitglieder innerhalb von drei Tagen mit Mehrheitsbeschluss ein Veto einlegen.
(6)Änderungen der Familiengesetze unterliegen den Mehrheitsbeschluss des Familienrates.